Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Freiburg
Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Freiburg – Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich als Rechtsgebiet mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten definierten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden. Wir verfügen als Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Freiburg über ein qualifiziertes Netzwerk bewährter Kooperationspartner (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständige und mehr), die wir aufgrund unserer Unabhängigkeit allein nach Qualifikation und Engagement auswählen. Dabei liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeiten auf der Rechtsberatung von der Unternehmensgründung, Wahl der Rechtsform über Vertrags- und Unternehmensgestaltung bis hin zur Liquidation, Insolvenz oder Unternehmensnachfolge. Finden Sie hier die wichtigsten Informationen in kompakter Übersicht:
- Rechtsgrundlagen des Gesellschaftsrechts
- Personengesellschaften
- Körperschaften
- Kapitalgesellschaften
- Gesellschaftliche Mischformen
- Wahl der Rechtsform
- Gründung einer Gesellschaft und Gesellschaftsvertrag
- Geschäftsführervertrag
- Handelsregister – Eintragung und Bekanntmachungen
- Weitere Themen und Rechtsgebiete
- Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Freiburg – Kontakt
Rechtsgrundlagen des Gesellschaftsrecht
Eine Gesellschaft im weiteren Sinne liegt unter drei Voraussetzungen vor:
- Zusammenschluss mehrerer Personen durch Vertrag,
- der Zusammenschluss dient einem erlaubten Zweck,
- die Vertragsschließenden verpflichten sich, den gemeinsamen Zweck zu fördern.
Innerhalb dieser unterscheidet man zwischen Gesellschaft im engeren Sinne (Personengesellschaften) und Körperschaften. Personengesellschaften und Vereine unterscheidet die Abhängigkeit ihres rechtlichen Bestandes von den Gesellschaftern und ihre Organisationsstruktur. Grundform der Personengesellschaften ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Grundform der Vereine der Verein bürgerlichen Rechts.
Personengesellschaften
Personengesellschaften sind keine juristischen Personen und besitzen daher per Gesetz keine eigene Rechtspersönlichkeit, obwohl sie praktisch von ihrem Mitgliederbestand unabhängige Träger von Rechten und Pflichten sind, ausgenommen der Stillen Gesellschaft.
- GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft)
- KG – Kommanditgesellschaft
- oHG – offene Handelsgesellschaft
- PartG – Partnerschaftsgesellschaft
(mit oder ohne beschränkte Berufshaftung) - Stille Gesellschaft
- EWIV – Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
Körperschaften
Eine Körperschaft ist jede körperschaftlich organisierte juristische Person des Privatrechts. Stiftungen und Personenhandelsgesellschaften sind keine Körperschaften. Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich, wenn Sie rechtliche Beratung in Verbindung mit einer Körperschaft suchen.
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen und besitzen damit per Gesetz eine eigene Rechtspersönlichkeit. Kapitalgesellschaften sind:
- AG – Aktiengesellschaft
- eG – eingetragene Genossenschaft
- GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auch in der Form der UG (haftungsbeschränkt) Unternehmergesellschaft
- KGaA – Kommanditgesellschaft auf Aktien
- REIT-AG – Aktiengesellschaft, ausschließliche Tätigkeit im Immobiliensektor
- SCE – Europäische Genossenschaft
- SE – Europäische Aktiengesellschaft
Gesellschaftliche Mischformen
Neben oben genannten Personen- und Kapitalgesellschaften existieren gesellschaftliche Mischformen, die aus mehreren Gesellschaften (Kapital- und Personengesellschaften) zusammengesetzt sind.
- AG & Co. KGaA
- AG & Co. KG
- AG & Co. OHG
- GmbH & Co.
- GmbH & Co. KG
- GmbH & Co. KGaA
- GmbH & Co. OHG
- Stiftung & Co. KG
Wahl der richtigen Rechtsform
Welche Rechtsform soll ich für mein Unternehmen wählen? Was sind die Unterschiede in Bezug auf Gründung, Gründungskosten, Steuern und Haftung? Was gilt es bei den einzelnen Rechtsformen zu beachten? Wir beraten Sie umfassend bei der Wahl der richtigen Rechtsform Ihres Unternehmens. Welche Rechtsform die sinnvollste für Sie und Ihr Unternehmen ist, ist in erster Linie eine Frage der Haftung und der steuerlichen Ausgestaltung.
Gründung einer Gesellschaft und Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Höhe des Stammkapitals, Einzelheiten zur Vertretung und Geschäftsführung, Stimmverhältnisse in der Gesellschafterversammlung, Gewinnverwendung und Rücklagen, Verfügung über Geschäftsanteile, Vererbung von Geschäftsanteilen und Einziehung, Wettbewerbsverbot und kann als rechtliche Grundlage der Gesellschaft betrachtet werden. Ein Gesellschaftsvertrag muss von allen Gesellschaftern unterschrieben und notariell beglaubigt werden. Kontaktieren Sie uns als Anwalt für Gesellschaftsrecht in Freiburg ganz unverbindlich, wenn Sie eine Gesellschaft gründen wollen.
Geschäftsführervertrag
Der Geschäftsführer ist der gesetzliche Vertreter einer GmbH. Einzelheiten im Geschäftsführervertrag können individuell getroffen werden, beispielsweise zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, zu Beschränkungen der Vertretungsbefugnis und weiteren wichtigen Themen. Dabei sind Laufzeit und Kündbarkeit neber der Verknüpfung zwischen der Bestellung zum Geschäftsführer als Organ der GmbH einerseits und dem Anstellungsvertrag andererseits wichtige Punkte innerhalb des Geschäftsführervertrags.
Handelsregister – Eintragungen und Bekanntmachungen
GmbH, AG und OHG müssen ins Handelsregister eingetragen werden und ebenso alle Änderungen zur Vertretung der Gesellschaft oder Änderungen im Stammkapital. Wir veranlassen für Sie notwendige Eintragungen und recherchieren im Handelsregister für Sie, damit Sie rechtlich optimal mit Ihrem Unternehmen aufgestellt sind.
Weitere Rechtsgebiete – Gesellschaftsrecht – Gemeinnützigkeitsrecht
Neben den genannten Themen des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Sie in allen rechtlichen Fragestellungen einer gemeinnützigen Gesellschaft, z. B. eines Vereins oder einer Stiftung. Dabei stehen Ihnen Andreas Schnitzler als Fachanwalt für Steuerrecht, und Thomas Müller-Benz als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg zur Seite und vertreten Sie erforderlichenfalls vor Gericht.
Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Freiburg – Kontakt
Unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in Freiburg beraten und vertreten Betroffene von der Personengesellschaft, über die Kapitalgesellschaft bis hin zu Körperschaften und Vereinen.
Wir beantworten Ihnen ihre offenen Fragen, beraten Sie professionell und vertreten Sie notfalls vor Gericht! Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich für eine professionelle Erstberatung und vereinbaren Sie einen Termin!