Fortbildungen

Zur Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse ist Fortbildung unerlässlich. Die Anwälte haben im vergangenem Jahr die folgenden Fortbildungsveranstaltungen besucht:

Die eskalierende Betriebsprüfung

Das selbstständige Beweisverfahren

Sphärentheorie und Heizen und Lüften

Einführung in das Recht der Telemedizin, Telemedizinische Anwendungen und aktuelle Rechtsfragen der Fernbehandlung

Zeit- und/oder Prozessgewinn mit „Härtegründen“