Fortbildungen

Zur Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse ist Fortbildung unerlässlich. Die Anwälte haben im vergangenem Jahr die folgenden Fortbildungsveranstaltungen besucht:

Neue Rechtsprechung des BGH in Erbsachen

Verwaltungsrechtliche Folgen des Verkehrsverstoßes

Strafen, Geldbußen, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis durch Gericht und Behörde

Rechtsfolgen der Fahrt unter Alkoholeinfluss

Die Regulierung des Sachschadens