Aktuelles
1. Februar 2018
Zur Übernahme der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen durch den Rechtschutzversicherer
In Arzthaftungsangelegenheiten ist regelmäßig ein medizinisches Gutachten erforderlich, um beurteilen zu können, ob dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist.
Ein solches Gutachten kann beispielsweise im Rahmen eines sogenannten selbständigen Beweisverfahrens durch ein Gericht eingeholt werden. Die damit verbundenen Kosten haben Rechtschutzversicherer nach einer aktuellen Entscheidung des OLG München (Urteil vom 30.06.2017 – 25 U 4236/16) selbst dann zu übernehmen, wenn der Arzt zuvor zu erkennen gegeben hat, auch bei Bestätigung eines Behandlungsfehlers hierfür nicht einstehen zu wollen. Es genüge bereits die Möglichkeit, dass der Patient aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens von einer weiteren Verfolgung etwaiger Ansprüche absieht.
Die Entscheidung stärkt die Position geschädigter Patienten, weil die gutachterliche Prüfung häufig erhebliche Kosten verursacht, vor denen Betroffene nicht selten zurückschrecken.
Rechtsanwalt Lutz Weiser, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
2. Januar 2018
Behandlung von Oder-Konten und Einzelkonten von Ehegatten
Bei der Überweisung von Geldern auf Oder-Konten oder Einzelkonten von Ehegatten ist in steuerlicher Hinsicht Vorsicht geboten.
Schon früher hatte der Bundesfinanzhof zu einem (inländischen) Oder-Konto entschieden, dass den Ehegatten grundsätzlich dieses als Gesamtgläubiger im Innenverhältnis zuzurechnen ist, sodass im Verhältnis zueinander die Ehegatten zu gleichen Anteilen berechtigt sind, über das Konto zu verfügen (BFH vom 23.11.2011, II R 33/10). Deshalb kann bei Einzahlung von nur einem Ehegatten eine sogenannte „freigebige Zuwendung“, d. h. eine Schenkung an den anderen Ehegatten vorliegen.
Inzwischen hat der BFH (Urteil vom 29.06.2016, II R 41/14) zu einem Einzelkonto entschieden, dass dieses grundsätzlich dem Ehegatten-Kontoinhaber alleine zuzurechnen ist. Ausnahmsweise kann jedoch bei einem Einzelkonto auch eine teilweise Berechtigung der Ehegatten vorliegen. Überweist also der andere Ehegatte (oder ein Dritter für den anderen Ehegatten) Geld auf das Konto des Ehegatten-Kontoinhabers, kann darin ebenfalls eine Schenkung des anderen Ehegatten an den Ehegatten-Kontoinhaber liegen.
In dem streitigen Fall hatte der Ehemann einen hohen Geldbetrag von seinem Einzelkonto auf das Einzelkonto seiner Ehefrau übertragen. Das Finanzamt wollte den gesamten Geldbetrag als Schenkung berücksichtigen. Die Ehefrau wandte ein, die Hälfte des Betrages habe ihr schon seit mehr als zehn Jahren zugestanden und habe sich nur auf dem Konto des Ehemanns befunden. Da die Ehefrau hierfür keinen Nachweis erbringen konnte, wurde die gesamte Übertragung der Schenkungsteuer unterworfen.
Was folgt daraus?
Geldbeträge, die nur einem Ehegatten zustehen, sollten auch auf dessen (Einzel-) Konto verwaltet werden. Bei Übertragungen auf das Konto des anderen Ehegatten oder auf ein Oder-Konto muss ein tragfähiger Nachweis vorliegen, wem des Geld zusteht.
Die Erteilung einer Bankvollmacht über das Konto reicht dabei nicht aus.
29. Dezember 2017
Die „neue“ gleichgeschlechtliche Ehe
Seit dem 1.10.2017 gibt es in Deutschland die gleichgeschlechtliche Ehe, also die Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Paare, die Ehe miteinander einzugehen. Vor diesem Datum eingegangene Lebenspartnerschaften bestehen fort, können aber in eine Ehe umgewandelt werden. Zu den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten (Ehenamen, Adoptionsrecht, Abstammungsrecht) beraten wir Sie gerne.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Schuler, Fachanwalt für Familienrecht in Freiburg
20. November 2017
Neue verkehrsrechtliche Vorschriften
Im Verkehrsrecht gibt es eine Reihe neuer gesetzlicher Vorschriften. Hier die interessantesten:
– Kraftfahrzeugführer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bei Unfällen etc. bilden, können mit einer Geldbuße von bis zu 240,00 € bestraft werden. Bei Behinderungen kann die Geldbuße noch erhöht werden, zudem kann ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen werden.
– Verschärft wurden die Vorschriften bezüglich des Handyverbots am Steuer: Kraftfahrern droht ein Bußgeld von 100,00 €, bei Radfahrern werden Bußen in Höhe von 55,00 € ausgesprochen. Auch hier werden die Geldbußen bei Gefährdung angehoben, auch hier kann ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen werden.
– Autofahrern ist es jetzt untersagt, ihr Gesicht am Steuer zu verhüllen oder zu verdecken. Hierdurch soll eine Identitätsfeststellung sichergestellt werden.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Freiburg stehe ich ihnen gerne beratend zur Seite.
Rechtsanwalt Dr. Gernot Müller-Dalhoff, Fachanwalt für Verkehrsrecht
16. Oktober 2017
Keine Verbindlichkeit unbilliger Weisungen, BAG Beschluss vom 14.9.2017, 5 AS 7/17
Nach der bisherigen Rechtsprechung des 5. Senats des BAG war ein Arbeitnehmer aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers aus § 106 GewO verpflichtet, auch einer an sich unbilligen Weisung zunächst Folge zu leisten. Tat er dies nicht, drohten Abmahnung und Kündigung. Er konnte lediglich die Unbilligkeit der Weisung gerichtlich feststellen lassen.
Auf die Anfrage des 10. Senats des BAG beim 5. Senat hat dieser nun mitgeteilt, dass er an der bisherigen Rechtsauffassung nicht mehr festhält. Demnach besteht zwischen den Senaten nunmehr Einigkeit, dass ein Arbeitnehmer einer unbilligen Weisung nicht (mehr) folgen muss. In dem Fall, der dem 10. Senat zur Entscheidung vorlag, wurde ein Arbeitnehmer, der ein vorangegangenes Kündigungsschutzverfahren gegen seinen Arbeitgeber gewonnen hatte im Anschluss von Düsseldorf nach Berlin versetzt. Dem war der Arbeitnehmer nicht gefolgt. Gegen die dann ausgesprochenen Abmahnungen und Kündigungen des Arbeitgebers hat sich der Arbeitnehmer zur Wehr gesetzt. Hierüber hatte der 10. Senat nunmehr zu entscheiden. Nach der geänderten Rechtsprechung des BAG sind die Abmahnungen und die ausgesprochene Kündigung unwirksam, da der Arbeitnehmer zu Recht der unbilligen Versetzung nicht gefolgt war, vgl. BAG, Beschluss vom 14.9.2017, 5 AS 7/17.
Rechtsanwalt Thomas Müller-Benz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg