Aktuelles
10. Juli 2018
Vorzeitige Kündigung des gewerblichen Mietverhältnisses
Gibt es Möglichkeiten, ein gewerbliches Mietverhältnis, das nach dem Vertrag noch mehrere Jahre laufen würde, vorzeitig zu kündigen?
Der BGH hat dies in seinem Urteil vom 11.04.2018 – XII ZR 43/17 erleichtert und erneut entschieden, dass alle wesentlichen Vertragsänderungen schriftlich vereinbart werden müssen. Geschieht dies nicht, ändert sich das zeitlich bestimmte Mietverhältnis in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit und kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (vorzeitig) gekündigt werden.
Im Urteilsfalle hatten die Parteien vereinbart, dass sich die Miete aufgrund einer Indexklausel erhöhen sollte. Die Vereinbarung wurde aber nicht schriftlich getroffen. Der Mieter hatte die erhöhte Miete auf die schriftliche Aufforderung des Vermieters einfach bezahlt. Dies reichte für eine schriftliche Vertragsänderung nicht aus.
Auch die in vielen Mietverträgen gebräuchliche Schriftformheilungsklausel akzeptierte der BGH nicht. Dies war bereits zuvor (BGH-Urteil vom 27. September 2017 – XII ZR 114/16 -) entschieden worden; danach sind Schriftformheilungsklauseln stets unwirksam.
RA Andreas Schnitzler, Fachanwalt für Steuerrecht in Freiburg
6. Juni 2018
Bei Verkehrsunfällen: Videoaufzeichnungen sind ab sofort als Beweismittel im Gerichtsverfahren zulässig
Auch in Deutschland werden die Minikameras (sog. dashcams) immer beliebter. Die Kameras werden an der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett befestigt.
Der BGH hat jetzt in einem Urteil vom 15.05.2018 (AZ: VI ZR 233/17) entschieden, dass die Aufzeichnungen der Minikameras zwar datenschutzrechtlich unzulässig seien, dass die Aufzeichnungen dennoch als Beweismittel im Gerichtsverfahren verwertbar sind. Mit Hilfe der Videoaufzeichnungen kann ein Unfallbeteiligter somit seine Unschuld beweisen. Der BGH hat klargestellt, dass bei einem unklaren Unfallhergang eine Güterabwägung nach den Umständen des Einzelfalls zu erfolgen habe. Die Aufklärung des Unfallhergangs sei in diesen Fällen vorrangig gegenüber den Vorschriften des Datenschutzrechts. Es ist somit davon auszugehen, dass zukünftig in vielen streitigen Gerichtsverfahren die Aufzeichnungen der Minikameras Anwendung finden werden.
Rechtsanwalt Dr. Gernot Müller-Dalhoff, Fachanwalt für Verkehrsrecht
22. Mai 2018
Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung nur in Ausnahmefällen
Nicht selten gelangen in Betriebsvereinbarungen Regelungstatbestände, die häufig in Tarifverträgen zu finden sind. Das BAG hatte sich nun erneut mit einem Fall zu befassen, bei dem die Parteien der Betriebsvereinbarung die Entgelthöhe zum Gegenstand ihrer Regelung erkoren hatten. Solche Regelungen sind wegen des Vorrangs der tarifvertraglichen Regelung (typischerweise Tarifentgelt) nach § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam.
Das BAG hat nun in einem Urteil (Urteil vom 23.1.2018, 1 AZR 65/17) bestätigt, dass die Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Es müsse sich abseits von der Betriebsvereinbarung aus den Umständen entnehmen lassen, dass der Arbeitgeber sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung rechtlich binden wollte, was das BAG für den konkreten Fall verneinte. Die Arbeitnehmer konnten sich daher weder auf die Betriebsvereinbarung, noch auf eine Gesamtzusage berufen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg stehe ich ihnen gerne beratend zur Seite.
24. April 2018
EINSATZ VON ALTERNATIVMEDIZIN
Eine Patientin macht gegen einen Zahnarzt Schadenersatzansprüche aus einer fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung geltend. Wegen einer von dem Zahnarzt so bezeichneten „Herd- und Störfeldtestung“ mit „mehrfachem Zahnherdgeschehen mit Abwanderung von Eiweißverfallsgiften in den rechten Schläfen- und Hinterkopfbereich und bis in den Unterleib“ empfahl der Zahnarzt die operative Entfernung sämtlicher Backenzähne und die „gründliche Ausfräsung des gesamten Kieferknochens“. Die Patientin unterzog sich der empfohlenen Behandlung und nahm daraufhin den Zahnarzt wegen Pflichtverletzung aus dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch.
Der Bundesgerichtshof hat am 30.05.2017 zum Einsatz von Alternativmedizin entschieden:
- Die Entscheidung des Arztes für die Wahl einer nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode (hier: ganzheitliche Zahnmedizin) setzt eine sorgfältige und gewissenhafte medizinische Abwägung von Vor- und Nachteilen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und des Wohls des konkreten Patienten voraus.
- Bei dieser Abwägung dürften auch die Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten der Schulmedizin nicht aus dem Blick verloren werden.
- Je schwerer und radikaler der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten ist, desto höher sind die Anforderungen an die medizinische Vertretbarkeit der gewählten Behandlungsmethode.
BGH, Urteil vom 30.05.2017 – VI ZR 203/16
Rechtsanwalt Dr. Werner Burkhardt, Fachanwalt für Medizinrecht
26. März 2018
RA Lutz Weiser, Fachanwalt für Medizinrecht
Unserem Selbstverständnis zur regelmäßigen Fortbildung, Spezialisierung und dem Erwerb von Fachanwaltschaften entsprechend freuen wir uns einen weiteren Nachweis hierfür bekannt geben zu dürfen. Unser geschätzter Kollege, Rechtsanwalt Lutz Weiser, hat seine besonderen theoretischen Kenntnisse und vertiefte praktische Erfahrung nachgewiesen und ist ab sofort berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ zu führten. Den Nachweis finden Sie hier