Aktuelles

Trittschallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Wenn in einer Eigentümergemeinschaft von einem Eigentümer grundlegende Umbauten erfolgen, müssen die aktuellen technischen Anforderungen an den Schallschutz erfüllt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn neuer Wohnraum durch Ausbau eines Dachgeschosses oder die Aufstockung eines Gebäudes geschaffen wird.

Wenn aber bei Renovierungsarbeiten nicht erheblich in die Gebäudesubstanz eingegriffen wird, haben die Miteigentümer nur einen Anspruch auf den Schallschutz, der zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes erforderlich war.

Diese Rechtsprechung wurde so vom Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil bestätigt (BGH, Urteil vom 16.03.2018, AZ V ZR 276/16).

Rechtsanwältin Claudia Bronner, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Freiburg

Zum Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei MRT-Aufnahmen

Eine indizierte und nach dem Stand der medizinischen Kunst durchgeführte MRT-Aufnahme verstößt auch dann nicht gegen das Recht des Patienten auf informationelle Selbstbestimmung, wenn der Arzt ihn nicht darüber aufgeklärt hat wie die Bilder konkret aussehen, insbesondere dass Intimbereiche sichtbar werden können.

Diese Auffassung vertrat das KG Berlin in seinem Urteil vom 25.09.2017 – 20 U 41/16. Ein Arzt müsse regelmäßig nicht über mögliche Verletzungen von Schamgefühl und ästhetischem Empfinden aufklären. Vielmehr sei nach dem Gesetz allein über medizinisch relevante Umstände zu informieren. Die Frage, wie die Aufnahmen konkret aussehen und was darauf zu erkennen ist, sei deshalb ohne Belang.

Geklagte hatte eine Patientin, die sich zu einer MRT-Untersuchung begeben hatte, ohne sich eine konkrete Vorstellung vom Aussehen der Aufnahmen gemacht zu haben. Nachdem sie erfahren hatte, dass auf den Bildern auch Ausschnitte ihres Intimbereichs zu erkennen sind, verlangte sie u.a. die Vernichtung der Aufnahmen. Die Klage hatte bereits in der ersten Instanz keinen Erfolg. Das KG Berlin bestätigte im Ergebnis die dortige Entscheidung.

Rechtsanwalt Lutz Weiser, Fachanwalt Medizinrecht

Kindesunterhalt: Unterhaltsvorschuss zum 01.07.2017 neu geregelt

Wenn der Unterhaltspflichtige für sein beim anderen Elternteil lebendes Kind ( oder Kinder) unregelmäßig, gar nicht oder nicht ausreichend Kindesunterhalt zahlt, kann der betreuende Elternteil Unterhaltsvorschuss beantragen bei der für ihn zuständigen Unterhaltsvorschusskasse. Der Staat tritt dann in Vorleistung und zahlt den Kindesunterhalt direkt an den betreuenden Elternteil. Bis zum 1.7.2017 konnte Unterhaltsvorschuss allerdings nur für maximal 72 Monate gewährt werden und nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.
Seit dem 1.7.2017 wird Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres nicht mehr nur für maximal 72 Monate gezahlt. Diese Aufhebung der Begrenzung ist zu begrüßen. Aber es gibt auch eine weitere Neuerung: Nunmehr kann auch für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen staatlicher Unterhaltsvorschuss bekommen werden.

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Rechtsanwalt Dr. Patrick Schuler, Fachanwalt für Familienrecht

Behandlungsfehler bei Behandlungsablehnung?

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatten Ärzte eine Fraktur des linken Schien- und Wadenbeins eines 10-jährigen Jungen zu versorgen. Es standen zwei Behandlungsalternativen zur Wahl: Die geschlossene Reposition mit Anlage eines Oberschenkelgipsverband und die offene Operation zur Bruchversorgung. Die Mutter des jungen Patienten lehnte eine Operation ab, weshalb es zur geschlossenen Reposition des Bruches kam. Diese war nicht erfolgreich, die Frakturteile haben sich verschoben.

Weil sich die Mutter gegen eine vom Chefarzt empfohlene offene Bruchversorgung ausgesprochen hat, stellte sich die Frage, ob in der durchgeführten geschlossenen Reposition – die der Assistenzarzt als ausreichend angesehen hatte – überhaupt einen Behandlungsfehler liegen könne.

Nunmehr hat der Bundesgerichtshof erneut entschieden, dass im Falle einer Weigerung des Patienten eine gebotene ärztliche Behandlung durchzuführen, nur dann ein Behandlungsfehler ausgeschlossen werden kann, wenn dem Patienten klar und widerspruchsfrei von Seiten des Arztes mitgeteilt wird, welche gesundheitlichen Folgen eintreten können, wenn der Patient die Behandlung verweigert oder abbricht. Im vorliegenden Fall haben sich die Empfehlungen des Assistenzarztes (geschlossene Reposition) und des Chefarztes (offene Frakturversorgung) widersprochen. In dieser widersprüchlichen Wertung des medizinischen Sachverhalts durch die behandelnden Ärzte hat die Behandlungsablehnung der Mutter (sie hat die Operation auf Empfehlung des Chefarztes abgelehnt) nicht zur Folge, dass Arzthaftungsansprüche nicht bestehen (BGH Beschluss vom 15.05.2018 – VI ZR 287/17).

– Dr. Burkhardt –
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Medizinrecht

Vorzeitige Kündigung des gewerblichen Mietverhältnisses

Gibt es Möglichkeiten, ein gewerbliches Mietverhältnis, das nach dem Vertrag noch mehrere Jahre laufen würde, vorzeitig zu kündigen?

Der BGH hat dies in seinem Urteil vom 11.04.2018 – XII ZR 43/17 erleichtert und erneut entschieden, dass alle wesentlichen Vertragsänderungen schriftlich vereinbart werden müssen. Geschieht dies nicht, ändert sich das zeitlich bestimmte Mietverhältnis in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit und kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (vorzeitig) gekündigt werden.

Im Urteilsfalle hatten die Parteien vereinbart, dass sich die Miete aufgrund einer Indexklausel erhöhen sollte. Die Vereinbarung wurde aber nicht schriftlich getroffen. Der Mieter hatte die erhöhte Miete auf die schriftliche Aufforderung des Vermieters einfach bezahlt. Dies reichte für eine schriftliche Vertragsänderung nicht aus.

Auch die in vielen Mietverträgen gebräuchliche Schriftformheilungsklausel akzeptierte der BGH nicht. Dies war bereits zuvor (BGH-Urteil vom 27. September 2017 – XII ZR 114/16 -) entschieden worden; danach sind Schriftformheilungsklauseln stets unwirksam.

RA Andreas Schnitzler, Fachanwalt für Steuerrecht in Freiburg