18. Mai 2016
Widerrufsmöglichkeit für Darlehensverträge bei fehlerhafter Widerrufsmöglichkeit endet am 21.6.2016
Aufgrund geänderter Rechtslage (Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie) ist es nur noch bis zum 21.06.2016 möglich, von Verbrauchern abgeschlossene (Alt-)Kreditverträge zu widerrufen, falls diese fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten.
Der Widerruf und eine Umschuldung können insbesondere wegen der zwischenzeitlich stark gesunkenen Zinssätze sehr attraktiv sein. In Altverträgen vereinbarte hohe Vorfälligkeitsentschädigungen können bei einem Widerruf und anschließender Umschuldung vermieden werden.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit überprüft werden kann, ob ein Widerruf des Darlehensvertrags wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung möglich ist.