21. November 2018
Streik auf dem Firmengelände jetzt zulässig?
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit einem Fall zu befassen, bei dem der Arbeitgeber der Gewerkschaft das Betreten des gepachteten Firmenparkplatzes zum Zwecke der Errichtung von Streikposten untersagen wollte. Das BAG hat in einer aktuellen Entscheidung ein Recht zum Betreten auf Fälle begrenzt, bei denen andere Möglichkeiten faktisch nicht bestehen. In der Pressemitteilung vom 20.11.2018 heißt es: „Eine solche Aktion kann – abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten – mangels anderer Mobilisierungsmöglichkeiten auch auf einem vom bestreikten Arbeitgeber vorgehaltenen Firmenparkplatz vor dem Betriebsgebäude zulässig sein.“
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg stehe ich ihnen gerne beratend zur Seite.