11. September 2023
RA Andreas Schnitzler ist jetzt auch Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Andreas Schnitzler wurde im September 2023 von der Rechtsanwaltskammer Freiburg die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen.
Voraussetzung für die Verleihung ist der von der Kammer geprüfte Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen im Erbrecht.
Rechtsanwalt Schnitzler ist bereits seit Jahren schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig. Seine Expertise, sein Fachwissen insbesondere in Verbindung mit dem Erbschaftsteuerrecht und seine langjährige Berufserfahrung ermöglichen hochprofessionelle Beratung und Vertretung im Bereich des Erbrechts für Privatpersonen, Erbengemeinschaften, Unternehmen und Unternehmern sowie Selbständigen. RA Schnitzler bereitet Testamente und Erbverträge vor, vertritt seine Mandanten außergerichtlich und – wenn erforderlich – vor Gerichten, in Freiburg, aber natürlich auch bundesweit. Außerdem ist RA Schnitzler in einer Vielzahl von Testamenten als Testamentsvollstrecker eingesetzt.