30. Juni 2020
Kein taggenaues Schmerzensgeld
Das Kammergericht Berlin hat im Rahmen einer Schmerzensgeldklage für eine fehlerhafte Brustaufbau-Operation entschieden, dass die geschädigte Patientin ein Schmerzensgeld von 20.000,00 EUR erhält. Das Gericht hat die darüber hinaus geltend gemachte Schmerzensgeldvorstellung der Klägerin mit einer taggenauen Schadensberechnung, die ein Schmerzensgeld von insgesamt 470.886,50 EUR ergab, abgelehnt.
Das Schmerzensgeld habe eine Doppelfunktion (Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion). Das Gericht treffe eine Prüfungspflicht für den Einzelfall, wie sich die Schädigung beim Geschädigten insgesamt und konkret ausgewirkt hat. Diese Prüfungspflicht steht einer schematischen Anwendung im Sinne von Gliedertaxen ebenso entgegen wie dem sogenannten taggenauen Schmerzensgeld (KG, Beschluss vom 14.05.2020 – 20 U 170/19).
– Dr. Burkhardt –
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Medizinrecht