10. Oktober 2023
Blitzer-App in Deutschland – „Beifahrer-Trick“ erlaubt?
Spätestens seit einer im Jahr 2019 eingeführten Ergänzung des § 23 Abs. 1c Satz 3 StVO, ist die Nutzung sogenannter Blitzer-Apps einem Fahrzeugführer während der Fahrt untersagt. Wer hiergegen verstößt, riskiert 75 € Geldbuße zzgl. Gebühren und Auslagen sowie einen Punkt im Fahreignungsregister.
Kreative Fahrzeugführer kommen zuweilen auf die Idee, die App nicht selbst, sondern durch einen Bei- bzw. Mitfahrer nutzen zu lassen, der den Fahrer auf diese Weise rechtzeitig warnen kann. So auch ein 64-jähriger Fahrer aus dem Rhein-Neckar-Kreis, der im Januar 2022 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in Heidelberg unterwegs war. Als die Beamten ihn kontrollierten, hat er das in der Mittelkonsole abgelegte Smartphone seiner Beifahrerin bewusst zur Seite geschoben.
Mit der Frage, ob die Nutzung einer Blitzer-App durch einen Mitfahrer gestattet ist, hat sich der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Beschluss vom 07.02.2023 (2 ORbs 35 Ss 9/23) dezidiert auseinandergesetzt und entschieden, dass ein Autofahrer selbst dann eine Ordnungswidrigkeit begehe, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrers eine App verwendet, die vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnt. Das OLG bestätigt damit die vorangegangene Entscheidung des Amtsgerichts Heidelberg, gegen welche der Fahrer Rechtsbeschwerde erhob.
Folglich stellt sich die Frage, ob Blitzer-Apps generell untersagt sind. Dem Fahrer ist es jedoch lediglich während der Fahrt verboten, ein Blitzer-Warngerät zu nutzen. Wer sich hingegen vor Fahrtantritt oder während einer Pause auf einem Parkplatz – im stehenden Fahrzeug, dessen Motor ausgeschaltet ist – über die Geschwindigkeitskontrollen kundig macht, hat kein Bußgeld zu erwarten, vorausgesetzt, das Gerät wird vor Fahrtantritt wieder deaktiviert.
Rechtsanwalt Michael Thoman, Fachanwalt für Verkehrsrecht mit weiterem Tätigkeitsschwerpunkt im Bau- und Immobilienrecht