26. Mai 2023
BAG 19.01.2023 – 8 AZR 439/21 rechtsmissbräuchliche Bewerbung – AGG
Ein in einem hoch streitigen Kündigungsschutzverfahren ausgeschiedener, schwerbehinderter Mitarbeiter hatte sich bei seinem öffentlichen Arbeitgeber erneut beworben und war zum Vorstellungsgespräch nicht eingeladen worden. Das BAG erteilte dem Kläger, der deshalb eine Entschädigung nach dem AGG verlangte, wegen Rechtsmissbrauchs eine Abfuhr. Der Kläger hatte in dem vorangegangenem Kündigungsschutzverfahren vorgetragen, er sei gemobbt worden und habe „Angst um sein Leben“ gehabt. Das BAG argumentierte: Aufgrund dieser Umstände sei nicht davon auszugehen, dass der Kläger ernsthaft daran interessiert war, in das belastende Arbeitsumfeld zurückzukehren, unabhängig davon, wer die Konflikte verursacht habe. Die Bewerbung sei daher rechtsmissbräuchlich.
Sehen Sie sich Ansprüchen wegen (vermeintlicher) Diskriminierung nach dem AGG ausgesetzt?
Rechtsanwalt Müller-Benz, hilft ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg bei Fragen Rund das Arbeitsrecht weiter.