3. Dezember 2018
Ausschlussfristen in neue Arbeitsverträgen
In Arbeitsverträgen, die schriftlich nach dem 01.01.2015 geschlossen worden sind, müssen Ausschlussfristen eine Ausnahme für Ansprüche nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) enthalten; ansonsten sind sie unwirksam. Das BAG hatte eine vielfach verwendete Klausel zur Ausschlussfrist aus einem nach dem 01.15.2015 geschlossenen Arbeitsvertrag zu prüfen. Weil diese keine Ausnahme für Ansprüche nach dem MiLoG enthielt, sei sie unwirksam, so das BAG, Urteil vom 18.09.2018, 9 AZR 162/18. Der Arbeitnehmer konnte seine Ansprüche daher auch noch nach Ablauf der vertraglichen Ausschlussfrist erfolgreich geltend machen.
Wollen sie ihre Arbeitsverträge überprüfen lassen? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg stehe ich ihnen gerne beratend zur Seite.