18. Februar 2021
Änderungen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
Seit Mai 2020 gelten neue Regeln im Verkehrsrecht. Erste gerichtliche Entscheidungen hierzu sind nun ergangen. Viele Regelungen betreffen die Stärkung des Radverkehrs: So dürfen Fahrradfahrer jetzt nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Autofahrer müssen beim Überholen von Fahrradfahrern einen ausreichenden Seitenabstand einhalten, innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter. Bei Verstößen gegen Schutzvorschriften für den Radverkehr wurden die Geldbußen deutlich angehoben.
Aber auch im Übrigen wurde der Bußgeldkatalog deutlich verschärft, dies betrifft sowohl die Geldbußen als auch das Fahrverbot und die Eintragung von Punkten.
Für Aufsehen gesorgt hat der neue Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen: Bei einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 Km/h innerorts oder 26 Km/h außerorts ist ein einmonatiges Fahrverbot vorgesehen!
Diese Verschärfung stieß auf teilweise heftige Kritik, da ein solcher Verstoß – insbesondere in den 30er-Zonen – schon bei einer kleinen Unaufmerksamkeit schnell eintreten kann. Die Kritik scheint berechtigt, da hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit offensichtlich nicht mehr gewahrt ist.
Möglicherweise wird der Bußgeldkatalog diesbezüglich wieder „abgeschwächt“. Bis dahin muss aber gelten: Höchste Vorsicht!
Rechtsanwalt Dr. Gernot Müller-Dalhoff, Fachanwalt für Verkehrsrecht