20. November 2017

Neue verkehrsrechtliche Vorschriften

Im Verkehrsrecht gibt es eine Reihe neuer gesetzlicher Vorschriften. Hier die interessantesten:

– Kraftfahrzeugführer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bei Unfällen etc. bilden, können mit einer Geldbuße von bis zu 240,00 € bestraft werden. Bei Behinderungen kann die Geldbuße noch erhöht werden, zudem kann ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen werden.

– Verschärft wurden die Vorschriften bezüglich des Handyverbots am Steuer: Kraftfahrern droht ein Bußgeld von 100,00 €, bei Radfahrern werden Bußen in Höhe von 55,00 € ausgesprochen. Auch hier werden die Geldbußen bei Gefährdung angehoben, auch hier kann ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen werden.

–  Autofahrern ist es jetzt untersagt, ihr Gesicht am Steuer zu verhüllen oder zu verdecken. Hierdurch soll eine Identitätsfeststellung sichergestellt werden.

 
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Freiburg stehe ich ihnen gerne beratend zur Seite.

Rechtsanwalt Dr. Gernot Müller-Dalhoff, Fachanwalt für Verkehrsrecht