Fachanwalt für Medizinrecht in Freiburg

Fachanwalt Medizinrecht Freiburg – Das Medizinrecht umfasst eine Reihe unterschiedlicher Rechtsgebiete. So wird vor allem das Arzthaftungsrecht dem Medizinrecht zugeordnet, daneben aber beispielsweise auch das Vergütungsrecht der Ärzte, das Krankenhausrecht, das Apothekenrecht oder das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht. Auch Teile des Versicherungsrechts, etwa die Beziehungen zwischen Patient und seiner privaten Krankenversicherung, und Ausschnitte aus dem Sozialversicherungsrecht, so zum Beispiel die Regelungen in Bezug auf die geseztliche Krankenversicherung, rechnen zum Medizinrecht.

Im Bereich des Arzthaftungsrechts steht der ärztliche Kunstfehler, der Behandlungsfehler im Fokus. Es geht um die Frage, ob die Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt ist.

Das Medizinrecht wird wegen seiner umfassenden Bezüge zu beinahe allen Bereichen des Gesundheitswesens häufig auch als Gesundheitsrecht bezeichnet.

Als Fachanwälte für Medizinrecht in Freiburg liegt ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei auf dem Medizinrecht und dort insbesondere auf dem Arzthaftungsrecht. Unsere Anwälte für Medizinrecht beraten und vertreten Mandanten auf diesen Gebieten auf Basis langjähriger Erfahrung und täglicher Praxis.

Ausgewählte Themen in der Übersicht:

Arzt-Patienten-Beziehung

Die Beziehung zwischen Arzt und Patienten unterliegt besonderen rechtlichen Bestimmungen, die vielfach auf das sog. Patientenrechtegesetz fußen. Patient und Arzt schließen einen Vertrag, den Behandlungsvertrag, der den Arzt zur fachgerechten Behandlung und den Patienten zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichet. Der Arzt schuldet keinen Erfolg, sondern lediglich ein fachgerechtes Bemühen um die erfolgreiche Behandlung. Die Pflicht des Patienten zur Zahlung der Vergütung wiederrum wird bei gesetzlich versicherten Patienten durch Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts überlagert – der Arzt muss seine Leistung gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen und kann sich nicht an den Patienten halten.

Arzthaftung & Arzthaftungsrecht

Der Arzt ist verpflichtet, seine Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erbringen. Unterschreitet er diesen sog. Facharztstandard, liegt regelmäßig ein Behandlungsfehler vor, der, wenn er zu einem Gesundheitsschaden geführt hat, zur Zahlung eines Schmerzensgeldes und zu weiterem Schadensersatzes verpflichten kann. Zu den Behandlungsfehlern gehören insbesondere:

  1. Diagnosefehler
  2. Befunderhebungsfehler
  3. Therapiefehler
  4. Organisationsfehler

Neben der Pflicht zur fachgerechten Behandlung im engeren Sinne, treffen den Arzt auch Aufklärungspflichten. Er muss den Patienten vor allem über die Diagnose, die Behandlungsmöglichkeiten sowie deren Erfolgsaussichten und Risiken informieren. Unterlässt er dies, kann ein dennoch durchgeführter Eingriff wie ein Behandlungsfehler zum Schadensersatz verpflichten.

Bei Fragen zum Thema Behandlungsfehler und Arzthaftung beraten Sie unsere Fachanwälte für Medizinrecht kompetent und praxisorientiert.

Patientenrecht

Der Patient verfügt innerhalb eines Behandlungsvertrags über diverse Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Selbstbestimmung, sorgfältige Behandlung, Verschwiegenheit sowie Informationen über Diagnose und Kosten der Behandlung und vielen weiteren Patientenrechten. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Medizinrecht in Freiburg beraten. Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich!

Versicherung

Unsere Mandanten wenden sich vermehrt mit versicherungsrechtlichen Fragestellungen an unsere Kanzlei. Nicht selten handelt es sich dabei um Probleme und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen deren Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung suchen Sie umgehend die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht in Freiburg. Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich.

Fachanwalt Medizinrecht Freiburg – Kontakt

Im Jahre 2004 wurde in Deutschland die Fachanwaltsbezeichnung “Fachanwalt für Medizinrecht” eingeführt. Die Faller & Abraham Fachanwälte für Medizinrecht in Freiburg beraten und vertreten Sie gerne in Rechtsstreitigkeiten und Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Medizinrecht.

Wir beantworten Ihnen Ihre offenen Fragen und beraten Sie kompetent! Schnelle Ersteinschätzung? Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich!

 

Dr. Werner Burkhardt – Fachanwalt für Medizinrecht in Freiburg

Lutz Weiser – Fachanwalt für Medizinrecht in Freiburg