6. Juni 2018
Bei Verkehrsunfällen: Videoaufzeichnungen sind ab sofort als Beweismittel im Gerichtsverfahren zulässig
Auch in Deutschland werden die Minikameras (sog. dashcams) immer beliebter. Die Kameras werden an der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett befestigt.
Der BGH hat jetzt in einem Urteil vom 15.05.2018 (AZ: VI ZR 233/17) entschieden, dass die Aufzeichnungen der Minikameras zwar datenschutzrechtlich unzulässig seien, dass die Aufzeichnungen dennoch als Beweismittel im Gerichtsverfahren verwertbar sind. Mit Hilfe der Videoaufzeichnungen kann ein Unfallbeteiligter somit seine Unschuld beweisen. Der BGH hat klargestellt, dass bei einem unklaren Unfallhergang eine Güterabwägung nach den Umständen des Einzelfalls zu erfolgen habe. Die Aufklärung des Unfallhergangs sei in diesen Fällen vorrangig gegenüber den Vorschriften des Datenschutzrechts. Es ist somit davon auszugehen, dass zukünftig in vielen streitigen Gerichtsverfahren die Aufzeichnungen der Minikameras Anwendung finden werden.
Rechtsanwalt Dr. Gernot Müller-Dalhoff, Fachanwalt für Verkehrsrecht