10. August 2022
Autonomes Fahren: Man darf gespannt sein!
Der Bundesrat hat am 20.05.2022 die Verordnung zum „Autonomen Fahren“ verabschiedet. Der Bundesrat hat dadurch den Weg freigemacht für die Zulassung von autonom fahrenden Kraftfahrzeugen.
Das sind die unterschiedlichen Ausbaustufen des automatisierten Fahrens:
- Assistiertes Fahren (Level 2)
- Hochautomatisiertes Fahren (Level 3)
- Autonomes Fahren (Level 4 und 5)
Gesetzliche Grundlage für das Autonome Fahren ist das am 28.07.2021 in Kraft getretene Gesetz zum autonomen Fahren. Nunmehr wurde dieses Gesetz konkretisiert durch entsprechende Verordnungen.
Es ist nachvollziehbar, dass in diesem Zusammenhang viele Rechtfragen zu klären sind:
- Wer haftet, wenn autonome Fahrzeuge einen Unfall verursachen?
- Wer ist strafrechtlich verantwortlich, wenn Personen verletzt oder gar getötet werden?
- Wann haftet der Fahrer, wann der Hersteller?
- Wie sind die gesetzlichen Regelungen im Ausland?
Spannend ist somit nicht nur das autonome Fahren an sich, sondern auch, wie dies rechtlich abgewickelt wird.
Es gibt noch immer viel Regelungsbedarf, bis die ersten autonomen Fahrzeuge ohne Fahrer auf der Straße eingesetzt werden dürfen.
Rechtsanwalt Dr. Gernot Müller-Dalhoff, Fachanwalt für Verkehrsrecht